EAA-Richtlinie

Accessibility-Projekte richtig umsetzen – Barrierefreiheit bis 2025 schaffen

Illustration: Barriere vorhanden: Treppen sind Blockierer - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz denkwerk

Ein oft genutztes Beispiel für Barrierefreiheit ist die Rampenanlage (bekannt als Rollstuhlrampe, aber die Anlage bietet natürlich auch Kinderwagen oder Rollatoren eine zugängliche Treppenalternative). Auch hier verschwindet die Treppe (=Barriere) nicht, es wird lediglich eine Möglichkeit geschaffen, die Barriere zu umgehen.

Illustration: die berühmte Rampe macht den Weg frei. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz denkwerk

Gleiches gilt dann auch im Bereich der Barrierefreiheit nach BITV. Barrierefreiheit ist de facto eine ganzheitliche Aufgabe, die gleichermaßen die digitale, virtuelle und reale Welt betrifft und auch im Digitalen keine rein technische Aufgabe ist. Eine häufige Barriere in digitalen Angeboten ist beispielsweise mangelnde Lesbarkeit durch unzureichenden Farbkontrast. Das ist eine Designaufgabe, mit der im Corporate Design vorhandenen Farbpalette, die bestmögliche Lesbarkeit für alle zu erreichen. Unzureichender Kontrast gehört übrigens zu den häufigsten Mängeln bei der Barrierefreiheit von Webseiten zusammen mit redaktionellen Fehlleistungen – wie leeren ALT-Texten oder fehlerhaft betexteten Links.

  • • Webauftritte

  • • Intra- und Extranets

  • • PDF-Dateien

  • • Mobile Anwendungen (Mobile)

Dies bedeutet: Öffentliche Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen ihre Internetangebote mindestens nach dem Konformitätslevel AA der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines, die Internetinhalte-Barrierefreiheit-Richtlinien) zugänglich sein. Ausgenommen von der BITV sind zum Teil Schulen und KiTas sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Für letztere greifen dedizierte Richtlinien über audiovisuelle Mediendienste.

BFSG ist bereits in Kraft getreten

Für nicht-öffentliche Digitalangebote ist nun die BFSGV in Kraft getreten. Die gute Nachricht: Verpflichtend wird sie erst am 28. Juli 2025. Ab diesem Datum müssen auch alle neuen privaten E-Commerce-Angebote, Betriebssysteme, sämtliche elektronischen und digitalen Bankdienstleistungen (wie u. a. auch Bankautomaten), elektronische Kommunikation, audiovisuelle Medien, E-Books und Personenverkehrsdienste nach oben genanntem Standard barrierefrei sein. Für bereits bestehende Angebote gilt zwar noch mal eine 5-jährige Übergangsfrist, aber auch wenn die Verpflichtung und die drohenden Pönalen noch nicht sofort greifen werden, mahnen die eingangs geschilderten Erfahrungen mit der DSGVO zum baldigen Handeln. Je nach Stand der eigenen digitalen Technik und prozessualen Verzahnung mit eventuell barrierereichen und nicht-digitalen Kundenberührungspunkten des Unternehmens oder auch im Mitarbeiterkontext kann Barrierefreiheit eine durchaus herausfordernde Aufgabe werden. Insbesondere dann, wenn man (wie es im Sinne der Nutzer- bzw. Kundenzentrierung richtig wäre) einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Barrierefreiheit in diesem Zusammenhang ist.

„Viele Organisationen unterschätzen, dass Barrierefreiheit ein wichtiger Geschäftsfaktor ist.“

Domingos de Oliveira Accessibility Consultant von netz-barrierefrei.de

Regulatorischer Zwang von BITV 2.0

Neben dem regulatorischen Zwang, der mit dem Inkrafttreten der BITV 2.0 entsteht, wird oft vergessen, dass sich mit erhöhter und verbesserter Zugänglichkeit eine oftmals vernachlässigte Nutzergruppe mit dem eigenen digitalen Angebot besser erreichen lässt. Für rund 10 % der Menschen ist Barrierefreiheit in allen Bereichen des täglichen Lebens unabdingbar. Für 40 % stellt sie eine signifikante Verbesserung dar und für alle bietet sie größeren Komfort und dadurch im digitalen Kontext ein deutliches Qualitätsmerkmal für die Nutzererfahrung. Somit gibt es auch eindeutige wirtschaftliche Argumente, dieses Thema für das eigene Produkt erfolgreich zu entwickeln.

Wie kann denkwerk bei der Umsetzung zur BFSGV unterstützen?

Bei denkwerk wurden bereits viele Projekte mit Kunden zugänglich umgesetzt. Zum Teil auch unter erheblich größerem zeitlichen Regulierungsdruck. So wurde beispielsweise im Jahr 2018 in den USA eine Vorschrift zu Accessibility von u. a. Flugbuchungsangeboten in IBEs (Internet Booking Engines) vom DOT (US Department of Transportation) erlassen, deren Nichteinhaltung empfindliche Strafen (in ähnlichem Umfang wie bei der DSGVO) nach sich ziehen konnte. Zusammen mit den Stakeholdern und anderen Beteiligten hat denkwerk die gesamten englischsprachigen Auftritte und Buchungsstrecken der damals assoziierten Fluggesellschaften Condor und Thomas Cook Airlines konform nach WCAG 2.0 AA aufbereitet.

Unter ähnlichen Voraussetzungen realisierten wir für Motel One in diesem Jahr die Barrierefreiheit der Website und der Buchungsstrecke für den Markteintritt in den USA mit dem ersten Haus in New York. Auch im Bereich der Hospitality sind die USA den Europäern in Sachen digitaler Barrierefreiheit um Einiges voraus, denn es gelten ähnlich konkrete Regularien wie für die Flugbuchungen. Für dieses Projekt hat denkwerk eine enge Zusammenarbeit mit der Accessibility-Beratungsagentur netz-barrierefrei geknüpft. Agenturleiter Domingos de Oliveira ist selbst blind. Als intensiver Nutzer von assistiven Technologien erreichen seine Analysen nochmal einen höheren Qualitätsgrad. Unseren Kunden vermittelt das – deutlich spürbar – eine noch größere Sicherheit in Sachen BFSGV- und WCAG-Konformität.